Zum Beispiel
Oft diskutiert wurde die Abgrenzung der Bürgerarbeit vom 1. Arbeitsmarkt. Sie darf keine tatsächlichen und potentiellen Erwerbsarbeitsplätze in einem regional abgrenzbaren „Wirtschaftsraum“ verdrängen, sondern nur „zusätzlich“ und „gemeinnützig“ sein. Die Macher des Projektes erstellten hierzu ein „Qualitätssiegel“, das neben der Benennung von Abgrenzungskriterien auch einen Katalog beispielhafter Tätigkeiten anbot:
– Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum
– Arbeiten im Bereich touristische Infrastruktur
– Unterstützung der Vereinsarbeit in der Kommune
– Unterstützung freiwillig zu erledigender Aufgaben der Kommune
– Tätigkeiten in der freien Kulturarbeit
– Unterstützung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie
– Maßnahmen im Umwelt, Landschafts- Natur- und Tierschutz
– Betreuung älterer Menschen
– Assistenz und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
– Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendbetreuung
– Praktische Hilfstätigkeiten in der sozialen Betreuung (bei der Unterstützung von Migranten; in Beratungsstellen; von Obdachlosen, Suchtkranken, Straffälligen)